
Üblicherweise
gilt für die Ehe der gesetzliche Güterstand,
die so genannte Zugewinngemeinschaft. Das heißt,
dass während einer Ehe beide Ehegatten jeweils
die Besitzer ihres Vermögens bleiben. Wenn beide Ehegatten während ihrer Ehe Zugewinne erzielt haben, werden diese Zugewinne verglichen. Derjenige Ehepartner, der den höheren Zugewinn erzielt hat, muss die Hälfte der Differenz an den anderen Ehepartner abgeben.
Oft ist hier eine umfangreiche und komplexe Berechnung erforderlich. Ich setze Ihre Ansprüche gern gerichtlich durch und werde Sie umfassend beraten. Denn es geht um Ihr Vermögen!
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