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Vermögensauseinandersetzungen


Bild zu VermögensauseinandersetzungenÜblicherweise gilt für die Ehe der gesetzliche Güterstand, die so genannte Zugewinngemeinschaft. Das heißt, dass während einer Ehe beide Ehegatten jeweils die Besitzer ihres Vermögens bleiben.
Erst wenn sie geschieden werden, muss geklärt werden, wie viel Vermögen jeder Ehegatte ab dem Tag der Eheschließung (Stichtag Anfangsvermögen) bis zur Einreichung des Scheidungsantrages bei Gericht (Stichtag Endvermögen) an Vermögen hinzugewonnen hat. Sollte das Endvermögen höher sein als das Anfangsvermögen, dann wurde ein so genannter Zugewinn erzielt.

Wenn beide Ehegatten während ihrer Ehe Zugewinne erzielt haben, werden diese Zugewinne verglichen. Derjenige Ehepartner, der den höheren Zugewinn erzielt hat, muss die Hälfte der Differenz an den anderen Ehepartner abgeben.

Oft ist hier eine umfangreiche und komplexe Berechnung erforderlich. Ich setze Ihre Ansprüche gern gerichtlich durch und werde Sie umfassend beraten. Denn es geht um Ihr Vermögen!


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Almuth Zempel


Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Dipl.-Rechtspflegerin (FH)

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