Allerdings hat der Unterhalt für Kinder immer Vorrang vor dem Unterhalt für die Partner. Deshalb muss zunächst immer der Kindesunterhalt berücksichtigt werden. Die Höhe des Unterhaltsanspruchs der Kinder richtet sich nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle. Die Hälfte des Kindergeldes wird jedoch beim Unterhalt mit berücksichtigt. Sogenannte unvorhergesehene Kosten, wie ein Klassenausflug, Behandlungskosten bei Krankheiten oder können zusätzlich zum Kindesunterhalt geltend gemacht werden.Nach einer rechtskräftig geschiedenen Ehe sind beide Ehegatten anschließend grundsätzlich selbst verpflichtet, ihren finanziellen Bedarf durch eine Erwerbstätigkeit zu decken. Sollte einer der geschiedenen Ehegatten unverschuldet nicht in der Lage sein, sich selbst zu versorgen, gibt es gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzungen, die einen nachehelichen Unterhalt begründen.
Ich berechne die Höhe Ihres Trennungsunterhaltsanspruchs oder Ihres nachehelichen Unterhaltsanspruches und prüfe natürlich auch die gegen Sie geltend gemachten Unterhaltsansprüche.
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